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Vergütung

 

 

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist in Deutschland in dem sog. “Rechtsanwaltsvergütungsgesetz” (RVG) geregelt. Dieses Gesetz sieht zum Beispiel in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert vor.

Da die Abrechnung im Regelfall nach dem “RVG” erfolgt, ergibt sich die Vergütung für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in der Regel aus diesem Gesetz. Lediglich in besonders gelagerten Fälle, in denen eine gewissenhafte Bearbeitung durch die gesetzlichen Regelungen z.B. aufgrund geringer Gegenstandswerte nicht angemessen vergütet wird, erläutern wir Ihnen die Hintergründe, bevor wir mit Ihnen im Bedarfsfall eine abweichende Vergütungsvereinbarung schließen.