Im Bereich des Arbeitsrechts bezieht sich die Tätigkeit insbesondere auf die Prüfung und konsequente Durchsetzung bzw. Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Arbeitnehmer- und auf Arbeitgeberseite (Kündigung, Lohnzahlung, Schadensersatz pp).
Hierunter fallen z.B.:
- die bundesweite Vertretung in arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen und sonstigen Klagen vor dem Arbeitsgericht,
- die Beratung und Vertretung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und der Vereinbarung von Abfindungszahlungen,
- die Beratung in Bezug auf das Eintreten einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages,
- die Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wie Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche
Im Jahr 2014 habe ich den “Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht” des "Deutschen Anwaltsinstituts e.V." besucht (120 absolvierte Zeitstunden, erfolgreiche Absolvierung aller Klausuren).
Zudem erfolgt eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrecht durch regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.