Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht auch das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
Wir vertreten sie bei:
- Verkehrsrecht / Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugschaden und/oder Personenschaden.
- Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung.
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, ungenügender Sicherheitsabstand pp).
- Verteidigung in Verkehrsstraftaten (Fahrten unter Alkohol- oder Drogengebrauch, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis pp).
- Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie bundesweit vor Gericht in ganz Deutschland.