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Verkehrsrecht

 

Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht auch das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.

Wir vertreten sie bei:

  • Verkehrsrecht / Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugschaden und/oder Personenschaden. 
  • Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung.
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, ungenügender Sicherheitsabstand pp).
  • Verteidigung in Verkehrsstraftaten (Fahrten unter Alkohol- oder Drogengebrauch, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis pp).
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie bundesweit vor Gericht in ganz Deutschland.