Erfahrung und Kompetenz seit mehr als 29 Jahren:
Seit 1997 vertritt die “Kanzlei Schlosser” mit Sitz in Groß-Umstadt ihre Mandanten in den Bereichen des Familienrechts und des Erbrechts, des Arbeitsrechts sowie in dem Bereich des Strafrechts und Bußgeldrechts.
Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und zusätzlicher besonderer theoretischer Kenntnisse im Bereich des "Familienrechts" sowie aufgrund ständiger und regelmäßiger Fortbildung wurde Herrn Schlosser zudem auch die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Darüber hinaus hat Herr Schlosser im Jahr 2014 auch den Fachanwaltslehrgang im Bereich des "Arbeitsrechts" zur Erlangung besonderer theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (120 absolvierte Zeitstunden und schriftliche Leistungskontrolle) erfolgreich absolviert.
Zusätzlich hat ihm die "Rechtsanwaltskammer Frankfurt" im Jahr 2017 das "Fortbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer" und die "Bundesrechtsanwaltskammer" das "Fortbildungszertifikat" erteilt.
Die Tätigkeit umfasst die konsequente außergerichtliche Interessenvertretung und die bundesweite gerichtliche Vertretung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und den Arbeitsgerichten sowie den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Aktuell nehmen Anfragen per E-Mail an die Kanzlei immer mehr zu; teilweise erreichen und sehr lange und auch vertrauliche E-Mails.
Die Kommunikation per E-Mail entspricht möglicherweise nicht den Sicherheitsanforderungen der DSGVO, insbesondere dann, wenn die E-Mails unverschlüsselt versendet werden.
Die Kommunikation per E-Mail kann auch nicht eine persönliche Beratung ersetzen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass grundsätzlich vertrauliche und rechtliche Fragen nicht per E-Mail beantwortet können; hierfür müssen Sie nach wie vor einen persönlichen Termin vereinbaren.