Die Vergütung der Rechtsanwälte ist in Deutschland in dem sog. “Rechtsanwaltsvergütungsgesetz” (RVG) geregelt. Dieses Gesetz sieht zum Beispiel in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert vor.
Da die Abrechnung im Regelfall nach dem “RVG” erfolgt, ergibt sich die Vergütung für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in der Regel aus diesem Gesetz.
Die Kosten einer Erstberatung betragen hiernach in der Regel 150,00 € bis 190,00 € zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Lediglich in besonders gelagerten Fälle, in denen eine gewissenhafte Bearbeitung durch die gesetzlichen Regelungen z.B. aufgrund geringer Gegenstandswerte und hohen Zeitaufwandes nicht angemessen vergütet wird, erläutern wir Ihnen die Hintergründe, bevor wir mit Ihnen im Bedarfsfall eine abweichende Vergütungsvereinbarung schließen.